Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) kommt bald

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird es ab Juni 2025 für viele Anbieter*innen Pflicht auch Webseiten barrierefrei im Sinne des Gesetzes zu gestalten.

Stichtag ist der 28. Juni 2025

Wie aber wird die Barrierefreiheit bewertet und welche Standards und Kriterien gibt es?

Der WCAG 2.2 Standard

Die Web Content Accessibility Guidelines 2.2 in der Fassung von 2023 enthalten in aller Ausführlichkeit Richtlinien, wie Barrierefreiheit für Online-Inhalte umgesetzt werden sollte.

Für die Barrierefreiheit gibt es 3 Stufen: Von Level A für das absolute Minimum bis zu Level AAA für die weitreichendste erreichbare Barrierefreiheit.

Der BITV 2.0 Standard

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 regelt die Anforderungen an Webseiten der öffentlichen Stellen.

Es gibt einige Webseiten, mit denen Sie einen ersten Testlauf machen und die Barrierefreiheit Ihrer Webseite unverbindlich prüfen können.

Wer kontrolliert die Einhaltung des BFSG für Websites?

Grundsätzlich wird die Einhaltung des BFSG von den Bundesländern und deren Marktüberwachungsbehörden kontrolliert. Aber auch Verbände und Verbraucher können auf Verstöße hinweisen. Es ist sogar möglich, dass Mitbewerber nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Webseiten abmahnen können.

Ihre Webseite ist noch nicht barrierefrei? Dann sollten Sie Ihren Rechtsbeistand bitten, zu prüfen, ob das BFSG auch für Ihre Angebote gilt. 

Auch wenn Sie nicht betroffen sind, ist eine barrierefreie Webseite ein Beitrag zu mehr Inklusion und Menschlichkeit und kann zu einem besseren Suchmaschinen-Ranking führen.

Sie haben Fragen zu dem Thema? Kommen Sie gerne auf uns zu.